Achten Sie auf die regulatorischen Anforderungen bei der Produktion, Import oder dem Handel mit Schutzausrüstung.
Regulatorische Anforderungen
Unterstützung bei der Zulassung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Medizinprodukten.
Schutzausrüstungen unterliegen – je nach Einordnung des Produkts als PSA oder als Medizinprodukt – der Verordnung (EU) Nr. 2016/425 (PSA-Verordnung) oder aber unionsrechtlich harmonisierten nationalen Vorgaben für Medizinprodukte und – nach deren Geltungsbeginn – der neuen Verordnung für Medizinprodukte, der Verordnung (EU) Nr. 2017/745 (MDR). Letzteres gilt ebenso für In vitro Diagnostik (IVD)
Wir unterstützen Sie
Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Vorbereitung auf das Konformitätsverfahren zur Konformitätsbewertung, CE Kennzeichnung, Identifikationskennzeichnung für spezifische PSA, zB. Gesichtsmasken zum Schutz vor schädlichen biologischen Agenzien wie Viren.
Unser Angebot zur Unterstützung richtet sich an Produzenten und Importeure oder Händler von:

Persönliche Schutzausrüstung
(PSA) bestehend aus Einweghandschuhen, Schutzbrillen, mindestens dicht anliegendem Mundschutz (MNS) oder Atemschutzmasken (FFP2 & FFP3)

Desinfektionsmittel
zur täglichen Hand-, Wisch- und Flächendesinfektion mit nachgewiesener Wirksamkeit in den Wirkungsbereichen: begrenzt viruzid, begrenzt viruzid PLUS, viruzid

Schnelltestverfahren
In vitro Diagnostik (IVD) COVID-19 Schnelltestverfahren
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Leo Heilinger